Präambel

 

Beschluß der Mitgliederversammlung
vom 13. Februar 1968.

Der 1831 gegründete Westfälische Kunstverein zu Münster, dem durch Cabinets-Ordre vom 26. März 1834 Corporationsrechte verliehen sind, hat im vergangenen Jahrhundert, namentlich in der Zeit der Auflösung altehrwürdiger Institutionen, alte Kunstwerke, vornehmlich aus Westfalen, gesammelt und bewahrt und damit für die spätere Kunst- und Denkmalpflege wertvolle Vorarbeit geleistet. Als 1908 in Münster das Provinzialmuseum errichtet wurde, hat der Verein aus der Verantwortung einer alten, dem Gemeinwohl verpflichteten Tradition seine inzwischen durch staatliche Zuweisungen und aus eigenen und auch öffentlichen Mitteln erweiterten Kunstsammlungen in die Obhut dieses Museums gegeben, wo sie sich als Leihgabe des Westfälischen Kunstvereins befinden.

 

Nach § 1 der Satzung von 1834 hat der Westfälische Kunstverein von Anfang an die zeitgenössische Kunst gefördert. Diesen Bereich pflegt der Westfälische Kunstverein durch Veranstaltung von Kunstausstellungen, jährliche Vortragsprogramme, Führungen und Kunstreisen, durch die Verleihung des Förderpreises Jung-Westfalen und durch die Herausgabe von Kunstblättern. Durch Kreiskunstausstellungen, gefördert durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, wirkt der Kunstverein in ganz Westfalen. Er unterhält enge Kontakte zu den lebenden Künstlern und ist in künstlerischen Angelegenheiten beratend und vermittelnd tätig. Seine Aufgaben will der Verein auch unter veränderten Zeitverhältnissen fortführen und gibt sich diese neue Satzung.

 

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Satzung Westfälischer Kunstverein [PDF]

 


Präambel

Beschluß der Mitgliederversammlung
vom 13. Februar 1968.


Der 1831 gegründete Westfälische Kunstverein zu Münster, dem durch Cabinets-Ordre vom 26. März 1834 Corporationsrechte verliehen sind, hat im vergangenen Jahrhundert, namentlich in der Zeit der Auflösung altehrwürdiger Institutionen, alte Kunstwerke, vornehmlich aus Westfalen, gesammelt und bewahrt und damit für die spätere Kunst- und Denkmalpflege wertvolle Vorarbeit geleistet. Als 1908 in Münster das Provinzialmuseum errichtet wurde, hat der Verein aus der Verantwortung einer alten, dem Gemeinwohl verpflichteten Tradition seine inzwischen durch staatliche Zuweisungen und aus eigenen und auch öffentlichen Mitteln erweiterten Kunstsammlungen in die Obhut dieses Museums gegeben, wo sie sich als Leihgabe des Westfälischen Kunstvereins befinden.

Nach § 1 der Satzung von 1834 hat der Westfälische Kunstverein von Anfang an die zeitgenössische Kunst gefördert. Diesen Bereich pflegt der Westfälische Kunstverein durch Veranstaltung von Kunstausstellungen, jährliche Vortragsprogramme, Führungen und Kunstreisen, durch die Verleihung des Förderpreises Jung-Westfalen und durch die Herausgabe von Kunstblättern. Durch Kreiskunstausstellungen, gefördert durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, wirkt der Kunstverein in ganz Westfalen. Er unterhält enge Kontakte zu den lebenden Künstlern und ist in künstlerischen Angelegenheiten beratend und vermittelnd tätig. Seine Aufgaben will der Verein auch unter veränderten Zeitverhältnissen fortführen und gibt sich diese neue Satzung.